Flussbestattung

Der letzte Weg, getragen vom Fluss des Lebens.

Für viele Menschen ist der Rhein mehr als nur ein Fluss. Er ist ein Symbol für Heimat, für den steten Wandel des Lebens und ein Ort der Kraft und der Erinnerung. Eine Flussbestattung auf dem Rhein bietet die Möglichkeit eines Abschieds, der diese tiefe Verbundenheit aufgreift. Eine naturnahe und zutiefst persönliche Form, um einem geliebten Menschen die letzte Ehre zu erweisen.

Wir von der La Paloma begleiten Sie auf diesem Weg. Mit Einfühlungsvermögen, Respekt und Erfahrung gestalten wir mit Ihnen gemeinsam einen würdevollen Abschied auf dem Rhein. Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne sanft dem Fluss übergeben, der sie auf ihre letzte Reise trägt.

Ihre individuellen Wünsche stehen im Mittelpunkt.

Unsere Angebote für eine Rheinbestattung:

Jeder Abschied ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Zeremonie nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Stille Sammelbestattung

(ohne Angehörige)

Für alle, die sich einen schlichten und unbegleiteten Abschied wünschen. Wir übergeben die Urne in einer stillen und respektvollen Zeremonie dem Rhein. Auch ohne die Anwesenheit von Angehörigen gewährleisten wir einen würdevollen Rahmen.

Individuelle Bestattung im Kreise der Angehörigen

Im engsten Familien- und Freundeskreis (bis zu 120 Personen) nehmen Sie auf unserem Schiff Abschied. Sie haben die Zeit und die Ruhe, diesen Moment nach Ihren Wünschen zu gestalten. Sei es in Stille, mit eigener Musik oder mit persönlichen Worten des Gedenkens.

Individuelle Bestattung mit anschließender Trauerfeier

Diese Option erweitert die individuelle Bestattung um eine anschließende Trauerfeier an Bord. Nach der Beisetzung haben Sie die Möglichkeit, bei Kaffee und Kuchen oder warmen Speisen zusammenzukommen, Erinnerungen zu teilen und sich gegenseitig Trost zu spenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation von Musik, einem Trauerredner oder weiteren Wünschen.

Wichtige Informationen zur Flussbestattung in Rheinland-Pfalz:

Um eine Flussbestattung auf dem Rhein durchführen zu können, müssen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Regionaler Bezug: Eine Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte.

  • Der letzte Wille zählt: Der Wunsch nach einer Flussbestattung muss zu Lebzeiten schriftlich in einer Willenserklärung festgehalten worden sein.
  • Professionelle Durchführung: Die Zeremonie wird ausschließlich von einem lizenzierten Bestatter von einem Schiff aus durchgeführt. Beisetzungen von Brücken, Ufern oder Stegen sind gesetzlich ausgeschlossen.
  • Genehmigte Abschnitte: Die Beisetzung selbst findet nur in dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Flussabschnitten auf dem Rhein statt, um die Würde des Aktes und den Schutz der Natur zu gewährleisten.
  • Umweltverträgliche Urnen: Es kommen ausschließlich spezielle, biologisch abbaubare Urnen zum Einsatz, die sich im Wasser vollständig auflösen.

Häufig gestellte Fragen zur Flussbestattung

Ja, seit der Änderung des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 sind Flussbestattungen auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn für Personen mit letztem Wohnsitz in diesem Bundesland offiziell möglich. Rheinland-Pfalz ist damit das erste Bundesland, das diese naturnahe Bestattungsform ermöglicht.

Für die Flussbestattung wird eine spezielle Urne aus einem wasserlöslichen Material wie Zellulose verwendet. Nachdem die Urne dem Wasser übergeben wurde, löst sie sich nach kurzer Zeit vollständig auf und gibt die Asche an den Fluss frei.

Die Beisetzung ist nur auf behördlich genehmigten Abschnitten des Rheins möglich. Dies stellt sicher, dass Umweltauflagen und die Würde des Aktes gewahrt bleiben. Wir führen die Bestattung innerhalb dieser zugelassenen Zonen an einer geeigneten und ruhigen Stelle durch.

Nein, bei einer Flussbestattung gibt es keine feste Grabstätte an Land. Der Fluss selbst wird zum Ort der Erinnerung. Für viele Angehörige ist das Ufer des Rheins ein tröstlicher Ort, um innezuhalten und des Verstorbenen zu gedenken.

Die drei wichtigsten Voraussetzungen sind: Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss in Rheinland-Pfalz gewesen sein, es muss eine schriftliche Willenserklärung zur Flussbestattung vorliegen und die Beisetzung muss durch einen Bestatter von einem Schiff aus erfolgen.

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